Unsere allgemeinen Geschäfts- und Buchungsbedingungen

SUITE & APART – nachfolgend “Anbieter” genannt

Inh. Christian Schempf
Elisabethkirchstraße 18
10115 Berlin

Stand 01.04.2020

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Bestätigung der Leistung durch die Unterschrift des Gastes und des Anbieters gelten diese Bedingungen als angenommen.

(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments, Beherbergung sowie alle für den Besteller/Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen durch SUITE & APART. Die mietweise Überlassung erfolgt mittels eines Beherbergungsvertrags zur vorübergehenden Nutzung (nachstehend kurz „Beherbergungsvertrag“ genannt).

(3) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nicht gestattet.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Der Besteller/Mieter gibt mit seiner Anmeldung ein Angebot ab, dass SUITE & APART annehmen kann. Die Anmeldung gilt auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Gäste. Der Beherbergungsvertrag über das anliegend beschriebene Apartment ist verbindlich geschlossen, wenn SUITE & APART die Reservierungsanfrage des Bestellers/Mieters elektronisch oder in Textform bestätigt hat. Weicht der Inhalt der Bestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, muss dies SUITE & APART unverzüglich mitgeteilt werden. In diesem Fall wird eine neue Bestätigung erstellt.

(2) SUITE & APART kann die Annahme des Angebots des Bestellers/Mieters ohne Angabe von Gründen ablehnen.

(3) Das Apartment wird dem Besteller/Mieter für die angegebene Vertragsdauer (maximal für 12 Monate) ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke/Dienstreisen vermietet und darf nur mit der im Beherbergungsvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

(4) Bei Aufenthalten ab 30 Tagen hält sich SUITE & APART das Recht vor, vor Ort einen zusätzlichen schriftlichen Beherbergungsvertrag zu schließen. Dieser beinhaltet die zuvor beidseitig festgelegten Konditionen.

(5) Die Mitarbeiter des Anbieters sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

§ 3 Vertragspartner

(1) Als Gast und Vertragspartner von SUITE & APART gilt der Besteller/Mieter, auch wenn er für andere Personen bestellt oder mitbestellt hat.

(2) Vertragspartner sind SUITE & APART und der Besteller/Mieter. Hat ein Dritter für den Besteller/Mieter reserviert, haftet er SUITE & APART gegenüber zusammen mit dem Besteller/Mieter als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Reservierungsvertrag.

§ 4 Leistungen, Zahlung, Preise und Kaution

(1) SUITE & APART ist verpflichtet, die vom Besteller/Mieter gebuchten Apartments bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

(2) Der Besteller/Mieter ist verpflichtet, die für die Apartmentüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise vor Mietantritt (Check-in) an SUITE & APART zu zahlen. Dies gilt auch für vom Besteller/Mieter veranlasste Leistungen und Auslagen von SUITE & APART an Dritte.

(3) Der gesamte Übernachtungspreis wird abzüglich geleisteter Anzahlung am Anreisetag fällig. Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung, Kreditkarte oder EC-Karte. Bei einer Buchungsdauer von 28 Übernachtungen und mehr ist die erste Monatsmiete 14 Tage vor Mietbeginn zu bezahlen. Anschließend erfolgt eine monatliche Zahlung der Miete gemäß Beherbergungsvertrag. Für eine verbindliche Buchung ist die Angabe einer Kreditkarte als Garantie zwingend erforderlich. SUITE & APART hält sich das Recht vor, um die Gültigkeit angegebener Kreditkarten zu überprüfen, bis zu 10% des gesamten Übernachtungspreises im Voraus zu belasten.

(4) In dem vereinbarten Mietpreis sind aufgrund der nur vorübergehenden Nutzung alle pauschal berechneten Nebenkosten gem. § 2 Betriebskostenverordnung (auch z.B. für verbrauchsabhängige Kosten wie Strom, Heizung, Wasser) pauschal enthalten. Der Besteller/Mieter ist aufgrund der nur vorübergehenden Nutzung insbesondere auch mit einer pauschalen Abgeltung der Heiz- und Warmwasserkosten einverstanden. Lediglich bei übermäßig hohem Verbrauch kann nachträglich eine Anpassung aufgrund der Verbrauchserfassung erfolgen. Haben die Vertragsparteien ausdrücklich eine verbrauchsabhängige Abrechnung oder Zusatzleistungen vereinbart, deren Inanspruchnahme dem Besteller/Mieter freigestellt sind, sind diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

(5) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von SUITE & APART allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben. Die Preise können von SUITE & APART ferner geändert werden, wenn der Besteller/Mieter nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Apartments, der Leistung von SUITE & APART oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und SUITE & APART dem zustimmt.

(6) Bei Aufenthalten ab 14 Tagen zahlt der Besteller/Mieter für die Elisabeth Apartments eine Sicherheit in Höhe von EUR 500,00 an SUITE & APART. Die Kaution ist spätestens bei Check-in oder aber im Voraus per Überweisung zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung der Beherbergung an den Besteller/Mieter zurückerstattet, nachdem feststeht, dass seitens SUITE & APART keinerlei Ansprüche gegen den Besteller/Mieter bestehen (z.B. für Beschädigung und/oder Verlust von Gegenständen, die zur Mietsache gehören (hierzu wird dem Besteller/Mieter bei Check-in eine Ausstattungs-/Inventarliste übergeben) oder bei nachträglicher Abrechnung übermäßiger Verbräuche).

(7) Alle Ansprüche gegen SUITE & APART verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von SUITE & APART beruhen.

(8) Gerät der Besteller/Mieter mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist der Besteller/Mieter zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank p.a. verpflichtet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsansprüche des Anbieters, insbesondere der Nachweis eines höheren Zinsschadens ist nicht ausgeschlossen.

§ 5 Stornierung

(1) Ein Rücktritt des Bestellers/Mieters von dem mit SUITE & APART geschlossenen Vertrages bedarf der schriftlichen Zustimmung von SUITE & APART. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Besteller/Mieter vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt, das Nähere regeln die unten stehenden Stornobedingungen. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung von SUITE & APART zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Bestellers/Mieters, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. 

(2) Sofern zwischen SUITE & APART und dem Besteller/Mieter ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Besteller/Mieter bis zu dem vereinbarten Zeitpunkt vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche von SUITE & APART auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Bestellers/Mieters erlischt, wenn es nicht bis zum vereinbarten Termin schriftlich gegenüber SUITE & APART ausgeübt wird, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Bestellers/Mieters wegen Pflichtverletzung von SUITE & APART vorliegt.

(3) Stornobedingungen:

  • bei Stornierung mehr als 30 Tage vor der Ankunft – keine Stornierungsgebühr,
  • bei Stornierung ab 30 Tage vor Anreise durch den Gast werden 50% des gesamten Aufenthaltspreises fällig,
  • bei Stornierung ab 14 Tage vor Anreise durch den Gast werden 75% des gesamten Aufenthaltspreises fällig,
  • bei Stornierung ab 7 Tage vor der Ankunft oder später – Bezahlung des gesamten Aufenthaltspreises.

§ 6 Apartmentbereitstellung, Übergabe, Rückgabe und Kündigung

(1) Der Besteller/Mieter erwirbt Anspruch auf die Bereitstellung seiner gewählten Apartmentkategorie oder der nächstbesten, wenn die gewählte nicht bereitgestellt werden kann. Gebuchte Apartments stehen dem Besteller/Mieter ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Besteller/Mieter hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

(2) Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments von SUITE & APART spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Mietsache in unverändertem Zustand an SUITE & APART oder ihren Beauftragten wieder zu übergeben. Die eventuell durch das Entfernen verbleibender, persönlicher Gegenstände des Bestellers/Mieters verursachten Kosten sind durch den Besteller/Mieter zu erstatten. Für jeden bei Auszug nicht zurückgegebenen Schlüssel ist ein Kostenersatz nach Rechnungsbeleg an SUITE & APART zu leisten. Der Besteller/Mieter haftet auch für die Kosten von Schlossänderung/-ersatz sämtlicher Schließanlagen, falls entsprechende Schlüssel bei Auszug nicht zurückgegeben werden und die Schließanlage zur Aufrechterhaltung der Sicherheit auszutauschen ist. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe des Apartments haftet der Besteller/Mieter für den daraus resultierenden Schaden und trägt anteilig die Mietkosten für den Zeitraum bis zur Beseitigung des Schadens.

(3) SUITE & APART kann aufgrund der verspäteten Räumung des Apartments für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15:00 Uhr 30 %, bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) dem Besteller/Mieter in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr (und für jeden weiteren Tag) 100 %. Vertragliche Ansprüche des Bestellers/Mieters werden hierdurch nicht begründet. Dem Besteller/Mieter steht es frei, nachzuweisen, dass SUITE & APART kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(4) SUITE & APART kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Besteller/Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass SUITE & APART eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann SUITE & APART von dem Besteller/Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

§ 7 Haftung von SUITE & APART

(1) SUITE & APART haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Bestellers/Mieters auf Schadenersatz sind ausgeschlossen, sofern sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn dSUITE & APART die Pflichtverletzung zu vertreten hat und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten von SUITE & APART beruhen. Eine Haftung von SUITE & APART für anfängliche Sachmängel ist – soweit § 536a Abs. 1 BGB Anwendung findet – in jedem Fall ausgeschlossen.

(2) Eine Pflichtverletzung von SUITE & APART steht der eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich, auch in Bezug auf die Haftungsbeschränkung. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von SUITE & APART auftreten, wird SUITE & APART bei Kenntnis oder auf Rüge des Bestellers/Mieters unverzüglich bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Besteller/Mieter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten (Schadensminderungspflicht).

(3) Nachrichten, Post und Warensendungen für die Besteller/Mieter werden mit Sorgfalt behandelt. SUITE & APART übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und gegen Entgelt die Nachsendung derselben.

§ 8 Pflichten und Haftung des Bestellers/Mieters

(1) Der Besteller/Mieter verpflichtet sich, das Apartment mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln sowie elektrische Geräte sachgemäß zu bedienen. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Geräten, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Besteller/Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.

(2) In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Besteller/Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich SUITE & APART oder einer von dieser benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Besteller/Mieter ersatzpflichtig.

(3) Der Besteller/Mieter hat für eine ausreichende Lüftung des Apartments Sorge zu tragen.

(4) In Spülen/Waschbecken, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und Ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

(5) Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Besteller/Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Besteller/Mieter ist verpflichtet, SUITE & APART über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Besteller/Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

(6) Der Besteller/Mieter haftet für alle Schäden an der Apartmentausstattung, den Einbauten und den in der Inventarliste aufgeführten Gegenständen, die durch ihn, zum Hausstand gehörende Personen, Gäste oder von ihm beauftragte Handwerker schuldhaft verursacht werden oder durch die schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflichten entstehen.

(7) Bei Verlust eines Apartmentschlüssels haftet der Besteller/Mieter. Es werden pro Schlüssel EUR 100,00 in Rechnung gestellt.

§ 9 Tierhaltung und Hausordnung

(1) Haustiere sind auf dem gesamten Gelände von SUITE & APART nicht erlaubt.

(2) Die Besteller/Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Für sämtliche Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten die sich aus oder im Zusammenhang mit den Verträgen ergeben, wird ausschließlich Berlin als Gerichtsstand vereinbart.

(2) Leistungs- und Erfüllungsort ist Berlin.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für SUITE & APART unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Vielmehr wird die unwirksame Bestimmung durch eine ihr wirtschaftlich am nächsten kommende ersetzt.

Berlin, im April 2020

SUITE & APART

Mit Erscheinen der allgemeinen Geschäfts- und Buchungsbedingungen verlieren alle vorherigen Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.