Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
Wohnung mit Anmeldung
Unsere Berlin Apartments oder Serviced Apartments in Berlin sind ideal, um ein gemütliches Zuhause auf Zeit in Berlin zu haben und von dort aus die Wohnungssuche entspannt angehen zu können.
Zudem ist es praktisch, eine Postanschrift zu haben, an der Ihre Briefe ankommen.
Daher fragen Sie sich bestimmt, ob es möglich ist, unsere Wohnung auch offiziell bei der Meldebehörde anzumelden.
Auf dieser Seite haben wir Ihnen die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Anmeldung eines Apartments in Berlin zusammengestellt!
Ist für die Apartments von SUITE & APART eine Anmeldung möglich?
Ja, alle unsere Apartments können angemeldet werden!
Wenn Sie also auf dem Berliner Wohnungsmarkt noch kein Glück hatten, können Sie Ihre Wohnungssuche ganz entspannt von Ihrem Apartment bei SUITE & APART aus angehen.
Bei uns haben Sie einen festen Wohnsitz mit offizieller Adresse in Berlin, zu dem Sie sich nach der Anmeldung Ihre Post schicken lassen können.
Warum überhaupt eine Anmeldung?
In Deutschland gibt es eine sogenannte Meldepflicht.
Das bedeutet, dass bestimmte Vorgänge den staatlichen Behörden gemeldet werden müssen. Dazu gibt es eine Verpflichtung.
Eine dieser Meldepflichten betrifft Sie, wenn Sie Ihren Wohnort wechseln.
Dann haben Sie die gesetzliche Pflicht, sich an Ihrem neuen Wohnort im Einwohnermeldeamt anzumelden.
Das gilt für alle Wohnortwechsel:
- innerhalb Berlins
- von einer anderen Stadt nach Berlin
- vom Ausland nach Berlin
Die Anmeldung der Wohnung müssen Sie innerhalb von 14 Tagen erledigen.
Dies ist im Bundesmeldegesetz (BMG) in § 17 Anmeldung, Abmeldung geregelt.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nicht nach, kann die Meldebehörde ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro gegen Sie verhängen.
Welche Unterlagen benötige ich zur Anmeldung?
Zur Anmeldung Ihres Apartments bei der Berliner Meldebehörde benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Anmeldeformular (hier unter dem Abschnitt “Formulare” downloaden)
- Personenstandsurkunde (bei der 1. Anmeldung in Berlin benötigen Sie zusätzlich Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde)
- Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers/Vermieters (diese erhalten Sie von uns)
Zudem müssen Sie persönlich erscheinen.
Eine Anmeldung online oder per Post ist nicht möglich.
Sie können aber eine Vertrauensperson bevollmächtigen, die Anmeldung für Sie vorzunehmen.
Woher bekomme ich die Wohnungsgeberbestätigung?
Die Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers (oft auch Wohnungsgeberbestätigung genannt) bekommen Sie von uns.
Wir stellen Ihnen das Dokument auf Wunsch sofort nach Ihrem Einzug aus.
Sprechen Sie uns einfach darauf an!
Wichtig: “Anmeldung” und “Wohnungsgeberbestätigung” sind zwei verschiedene Begriffe für dasselbe. Wenn Sie uns nach einer “Anmeldung” fragen, wissen wir, was gemeint ist.
Wie funktioniert die Anmeldung Schritt für Schritt?
Die grundlegende Voraussetzung der Anmeldung ist Ihr persönliches Erscheinen bei der Meldebehörde.
Wichtig: Sie können zur Anmeldung Ihres Apartments einen Termin bei jeder Meldebehörde in ganz Berlin buchen.
Schritt 1: Informieren Sie sich auf der offiziellen Seite der Meldebehörde!
Unsere Seite sollte Ihnen vor allem zur ersten Übersicht bei der Anmeldung dienen.
Trotzdem sollten Sie aber noch einmal die Seite der Meldebehörde besuchen und sich auch dort eingehend zur Anmeldung Ihrer Wohnung informieren.
Schritt 2: Rechtzeitig einen Termin buchen!
Buchen Sie Ihren Termin zur Anmeldung der Wohnung so früh wie möglich!
Sobald Sie wissen, ab wann Sie im neuen Apartment wohnen werden, sollten Sie sich um einen Termin bemühen.
Die rechtzeitige Terminbuchung ist aus zwei Gründen wichtig:
- Sie müssen ihre Wohnung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden.
- Falls Sie einen Termin erst nach den gesetzlich vorgeschriebenen 14 Tagen buchen können, können Sie dem Beamten bei der Berliner Meldebehörde glaubhaft nachweisen, sich rechtzeitig um einen Termin bemüht zu haben.
Nach erfolgreicher Terminbuchung erhalten Sie eine Bestätigung des gebuchten Termins per E-Mail.
Hier finden Sie auch Ihre Vorgangsnummer, die am Tag des Termins auf den Displays der Meldebehörde angezeigt wird.
Schritt 3: Stellen Sie alle Dokumente zusammen!
Zur Anmeldung Ihrer Wohnung benötigen Sie diese Dokumente:
- Identitätsnachweis
- Anmeldeformular
- Personenstandsurkunde
- Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers/Vermieters
Ihren Identitätsnachweis (d.h. Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass) und Ihre Personenstandurkunde (d.h. Ihre Geburts- oder Hochzeitsurkunde) brauchen Sie nur mitzubringen.
Das Anmeldeformular müssen Sie auf dieser Seite unter “Formulare” herunterladen und ausgefüllt mitbringen.
Die Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers erhalten Sie von uns.
Kontaktieren Sie uns einfach und wir lassen sie Ihnen zeitnah zukommen.
Schritt 4: Den Termin wahrnehmen!
Kommen Sie pünktlich zu Ihrem Termin und bringen Sie alle benötigten Dokumente mit.
Im Wartebereich werden Sie mit Ihrer Vorgangsnummer aufgerufen. Diese finden Sie in der E-Mail mit der Terminbestätigung.
Nachdem Sie an den entsprechenden Platz gegangen sind, wird der Beamte sich um die Anmeldung der Wohnung kümmern.
Die Anmeldung ist für Sie kostenfrei und wird sofort bearbeitet.
Ihnen wird eine offizielle Bescheinigung über Ihre Wohnungsanmeldung ausgestellt, die Sie direkt mitnehmen können.
Ein Termin in 14 Tagen ist nicht verfügbar. Wie soll ich mich fristgerecht anmelden?
Vor allem in Berlin besteht die Problematik, dass die Behörden chronisch überlastet sind. Corona hat diesen Zustand noch einmal verstärkt.
Wenn Sie also einen Termin zur Anmeldung Ihrer Wohnung vereinbaren möchten, werden Sie feststellen, dass diese (wenn überhaupt) oft erst nach mehreren Wochen oder Monaten angeboten werden.
Zum Teil sind sogar alle Termine auf Monate hinaus ausgebucht.
Wie sollen Sie also Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen, Ihre Wohnung innerhalb von 14 Tagen anzumelden?
Die Beamten wissen um die Zustände bei der Terminvergabe und sind meistens tolerant.
Wichtig ist jedoch Ihr Umgangston!
Seien Sie dem Beamten stets freundlich gegenüber und respektieren Sie ihn.
Erklären Sie ihm:
- dass eine Einhaltung der Anmeldung innerhalb von 14 Tagen aufgrund der Terminvergabe nicht möglich war und
- dass Sie sich rechtzeitig um einen Termin bemüht haben (was Sie ggf. mit der Bestätigung Ihres Termins nach der Buchung belegen können).
In den meisten Fällen wird der Beamte ein Auge zudrücken und Ihre Wohnung anmelden.
Wie kommen Sie schnell an einen Termin zur Anmeldung?
Insider-Tipp: Bei vielen Berliner Meldebehörden werden immer werktags um 8 Uhr morgens neue Termine freigeschaltet!
Hier können Sie mit etwas Glück einen zeitnahen Termin vereinbaren.
Schauen Sie zudem immer mal wieder auf die Seite der Terminvereinbarung. Manchmal werden dort Termine frei, die andere Personen abgesagt haben.
Hier müssen Sie jedoch flexibel sein, denn diese Termine sind meistens schon an demselben Tag.
Sie haben Fragen zur Anmeldung Ihres Apartments bei SUITE & APART?
Wir helfen Ihnen jederzeit weiter!